Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reinwald-Kommunikation

Alle Kurse, Seminare und Veranstaltungen von Reinwald-Kommunikation, angeboten und geleitet von Gabriela und / oder Martina Reinwald sowie anderen Trainer/innen und Assistenten/innen unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mit Anmeldung über die Homepage, über E-Mail oder telefonisch stimmt der Teilnehmer den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den in der Ausschreibung aufgeführten besonderen Bedingungen für die Veranstaltung zu.

1. Anmeldung, Bestätigung, Bezahlung, Rücktritt

a. Bei der Anmeldung bitte Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse angeben. Aus organisatorischen Gründen sollte die Anmeldung mindestens 3 Wochen vor Beginn des Seminars vorliegen.

b. Bezahlung: Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des ausgeschriebenen Betrags fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Kursbeginn fällig.

c. Der Preis für eine Veranstaltung beinhaltet nur die in der Ausschreibung beschriebenen Leistungen. Es können somit je nach Veranstaltung zusätzliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Anreise, Material oder Eintrittsgebühren entstehen, die ggf. vom Teilnehmer direkt vor Ort zu bezahlen sind.

d. Die Annahme durch Reinwald-Kommunikation und damit der Vertragsschluss erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche durch den Versand einer Teilnahmebestätigung per E-Mail. Hat der Teilnehmer keine E-Mail-Adresse angegeben, so kommt der Vertrag durch die Eintragung in die Teilnehmerliste der Veranstaltung zustande.

e. Bei Rücktritt des Teilnehmers: Generell werden 20,- € Bearbeitungsgebühr erhoben; 30-15 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Preises einbehalten; vom 15. Tag vor der Veranstaltung bis zum Veranstaltungsbeginn wird der volle Preis einbehalten. Ist eine Veranstaltung voll belegt und kann der Platz, der durch den Rücktritt frei wird, an eine Person der Warteliste vergeben werden, behalten wir 20,- € Bearbeitungsgebühr ein.

f. Bei Nichtantreten der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch den Leiter nach Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung des Preises / ggf. Vorauszahlungen. Werden Leistungen Dritter durch den Veranstalter zur Durchführung in Anspruch genommen, die bei Absage des Teilnehmers vom Dritten nicht rückvergütet werden, trägt der Teilnehmer hierfür das volle Risiko.

2. Warteliste
Ist eine Veranstaltung ausgebucht, so informiert Reinwald-Kommunikation den Teilnehmer und bietet ggf. die unverbindliche Eintragung in eine Warteliste an. Wird ein Platz frei, so wird er den Interessenten nach Erreichbarkeit angeboten. Mit der Annahme des Nachrückangebotes kommt der Vertrag zustande. Um das Verfahren zu vereinfachen bitten wir daher um Benachrichtigung, wenn ein auf der Warteliste befindlicher Teilnehmer kein Interesse mehr an der Veranstaltung hat. Die Kursleitung behält sich vor, die TN Zahl zu erhöhen.

3. Absage durch Reinwald-Kommunikation
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, in Fällen höherer Gewalt oder bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters kann die Veranstaltung abgesagt werden. Die Teilnehmer werden davon schnellstmöglich informiert. Die bereits erfolgten Zahlungen werden dann vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters kann Reinwald-Kommunikation einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel des Veranstaltungsleiters oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Änderung des Veranstaltungsortes bzw. -zieles berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen.

4. Abbruch der Veranstaltung, vorzeitige Abreise und Ausschluss
Bei Abbruch einer bereits begonnenen Veranstaltung aus Gründen, die die Veranstalter nicht zu vertreten haben, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises. Bricht der Teilnehmer die Veranstaltung vorzeitig ab, gleichviel, ob der Teilnehmer den Abbruch zu vertreten hat oder nicht, so besteht kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung des Preises. Eventuelle Mehrkosten aufgrund des vorzeitigen Abbruchs bzw. der vorzeitigen Abreise sind vom Teilnehmer zu tragen. Das gleiche gilt, wenn der Teilnehmer vom Veranstaltungsleiter gem. Ziff. 5 von der Teilnahme ausgeschlossen wird.

5. Verhalten des Teilnehmers
Es bleibt dem Veranstaltungsleiter vorbehalten, nach pflichtgemäßem Ermessen, entsprechend den Anforderungen, einen Teilnehmer auszuschließen, wenn er den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen scheint oder die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet wird oder wenn die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden. Der Ausschluss kann auch auf zukünftige Veranstaltungen erstreckt werden.

Der Teilnehmer stimmt zu, dass er die volle und ausschließliche Verantwortung für sich selbst und für sein Verhalten übernimmt. Dies beinhaltet auch die Verantwortung für Schäden, die er sich selbst, anderen Personen oder Sachen zufügen sollte. Die Anweisungen der Leiter sind als Vorschläge zu verstehen, denen der Teilnehmer aus freiem Willen und nur soweit folgen soll, wie er es verantworten kann. Wenn körperliche oder geistige Risiken oder ein kritischer Gesundheitszustand bestehen, ist der Teilnehmer verpflichtet, rechtzeitig die Leiter zu informieren.

6. Haftung und Versicherung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die Veranstaltungsleiter. Die Arbeit in den Seminaren hat keinerlei therapeutische Ansätze und setzt eine normale, physisch-seelische Belastbarkeit voraus.

7. An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten, soweit sich nicht aus der Veranstaltungsbeschreibung etwas anderes ergibt.